Gesetz zur neuen CO2-Abgabe auf dem Weg: Hier fallen nächstes Jahr die höchsten Kosten an

Im Mai wurde ein neuer Gesetzesentwurf zur CO2-Bepreisung auf den Weg gebracht. Der Anteil für Mieter und Vermieter ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Unsere Studie zeigt daher, in welchen Bundesländern der höchste Nachholbedarf bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden besteht und wo Vermieter 2023 mit hohen CO2-Abgaben rechnen müssen.

Letztes Update: 27. Februar 2024 | 4 Min. Lesezeit

Mann mit hellblauem Hemd sitzt an einem Schreibtisch. Vor ihm liegen zahlreiche Dokumente und der linke Zeigefinger liegt auf einem der Dokumente. In der rechten Hand haelt er einen Stift und tippt auf einem Taschenrechner. Unter dem Rechner liegen weitere Dokumente. Auf dem Tisch steht zudem ein Laptop. Im Hintergrund liegen mehere Notizbuecher und darauf steht ein großer silberner Wecker.
  • Gesetzesentwurf zur CO2-Bepreisung sieht vor, dass Vermieter von energetisch ineffizienten Objekten ab 2023 bis zu 90 % der Abgabe zahlen müssen.
  • Drei Viertel der deutschen Vermieter können nicht genau sagen, welche Energieeffizienzklasse ihre Wohnimmobilien haben.
  • In Mecklenburg-Vorpommern weisen 42 %, in Berlin 39 % und in Thüringen 35 % der Wohnhäuser die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. 

Am 25.05.2022 wurde der neue Gesetzesentwurf zur CO2-Bepreisung auf den Weg gebracht. Wir von objego haben daher untersucht, wo für Vermieter ab 2023 die höchsten Abgaben zu erwarten sind. Dafür wurden die Bundesländer, welche den höchsten Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden aufweisen, untersucht und die beschlossene CO2-Abgabe für die deutsche Durchschnittswohnung errechnet. Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen werden am ehesten von hohen Abgaben betroffen sein.

Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Bepreisung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern zu tragen. Im Mai 2022 wurde nun ein Gesetzesentwurf zur Kostenaufteilung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Der Grund für die Überarbeitung liegt darin, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind. 

Die aktuelle Studie “Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt” zeigt, dass lediglich jeder vierte Vermieter angab, die Energieeffizienzklasse der eigenen Immobilie zu kennen. Dies zeigt, dass nur wenige Immobilienbesitzer über den tatsächlichen Energieverbrauch ihres Objektes Bescheid wissen. Wirft man einen Blick auf den aktuellen Stand energetisch sanierter Wohngebäude je Bundesland, wird ersichtlich, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit die höchsten CO2-Abgaben für Vermieter entstehen werden. 

In Ostdeutschland ist der größte Anteil an Höchstabgaben zu erwarten

In Mecklenburg-Vorpommern wiesen laut Studie 2021 41,8 % der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. Nimmt man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 m² mit Ölheizung, kommt man für 2023 auf eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro, davon entfallen alleine 243 Euro auf Vermieter. Der Mieter müsste 10 % zahlen, in diesem Fall 27 Euro. In Berlin steht mit 38,7 % der zweithöchste Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden, in Thüringen sind es 35,5 %. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stehen mit 12,5 % prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien. 

Anreiz zur energetischen Sanierung

Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Liegt der CO2-Ausstoß bei über 52 kg pro m² im Jahr muss der Vermieter 90 % der Abgabe übernehmen.

Stößt das Wohngebäude weniger als 12 kg pro m² im Jahr aus, muss der Mieter wie bisher die gesamte CO2-Steuer bezahlen. Insgesamt wird der Ausstoß in zehn Klassen eingestuft und entsprechend zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 wird der CO2-Preis pro Tonne jährlich um 10 Euro steigen. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind zunächst von der Regelung ausgenommen. Für gewerbliche Immobilien gilt vorerst eine 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. 

Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 m² mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet.

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So wurde sich den CO2-Steuerabgaben für 2023 angenähert

Die Berechnung der CO2-Steuerabgabe erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde der Energieverbrauch einer Effizienzklasse am Beispiel einer 92 m² großen Wohnung errechnet. Um beispielsweise in die Effizienzklasse A+ eingestuft zu werden, muss der Energieverbrauch unter 30 kWh/m² pro Jahr liegen. Für eine 92 m² große Wohnung bedeutet dies einen Energieverbrauch von 2.760 kWh im Jahr. Eine Wohnung in der Energieeffizienzklasse D (130 kWh/m²) verbraucht hingegen bereits 11.960 kWh im Jahr. 

Im zweiten Schritt wurde der CO2-Ausstoß ermittelt, welcher mit dem oben berechneten Energieverbrauch entsteht. Dafür wurde ein Multiplikator von 0,28 kg CO2/kWh für eine Ölheizung herangezogen. Für das Jahr 2023 fällt eine Steuer von 35 Euro pro Tonne CO2 an. Wie oben in der Tabelle bereits berechnet, verbraucht eine 92 m² große Wohnung 2.760 kWh. Dabei fallen 772,8 kg CO2 an, was zu einer Gesamtsteuer von 27 Euro führt.

Quellen:

  • McMakler: Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt: Schlechte Energiebilanz von deutschen Wohnhäusern, 2021.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fairness bei den CO2-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung, April 2022.
  • Heizung.de: Die Energieeffizienzklassen für das Haus, September 2021.

Disclaimer:

Aufgrund der geringen Menge erhobener Daten sind die Ergebnisse der Untersuchung nicht repräsentativ. 

Autor

Miriam Zaunbrecher

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