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Stand:geändert am 06.05.2024 | Thema Berichtspflichten, Informationspflichten für Emittenten Kryptowertpapierliste nach eWpG

Stand: 03.05.2024

Die Kryptowertpapierliste steht unter „Anlagen“ als herunterladbares Excel-Dokument zur Verfügung.

In diesem Dokument werden fortlaufend die Mitteilungen betreffend der Eintragung eines Kryptowertpapiers in ein Kryptowertpapierregister (siehe § 20 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1-3 eWpG) und die Änderung der in § 20 Absatz 2 eWpG genannten Angaben eines eingetragenen Kryptowertpapiers (siehe § 20 Absatz 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 eWpG) in zwei separaten Tabellenblättern geführt.

Nähere Informationen zu dieser Liste siehe: Link

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