Skills Schecks 2023 (Ausschreibung geschlossen)

Transformationsoffensive - Qualifizierung
Ausschreibung offen von 06.03.2023 09:00 bis 31.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen (ökologischen), digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

ACHTUNG: Die Mittel für diese Ausschreibung sind ausgeschöpft. Die Ausschreibung ist geschlossen.

Informationen zur aktuellen Ausschreibung Skills Schecks 2024 finden Sie auf dieser Seite.

 

Skills Schecks im Überblick

Was wird gefördert? Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Wer wird gefördert? Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
Wieviel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?

 

Einreichfrist

Antragstellungen sind laufend bis längstens 31.03.2024 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.

Wir bemühen uns Ihnen innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.

Weitere Informationen Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

 

FAQ-Liste zu den Skills Schecks       
 

1. Was wird gefördert?

2. Was wird nicht gefördert?

3. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?

4. Wer ist förderbar?

5. Wie hoch ist die Förderung?

6. Wie verläuft die Einreichung?

7. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?

8. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?

9. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

10. Wie kann ich einen Scheck stornieren?

  

1. Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Im Zuge der Skills Schecks 2023 wird der Fokus auf folgende Weiterbildungsaspekte gelegt:

  • Der Aufbau von Kompetenzen, durch Schulungsmaßnahmen in Technologien, die für den ökologischen Wandel erforderlichen sind, also auf erneuerbaren Energie basierenden und digitalisierten Technologien. Hier sind beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität enthalten.
  • Der Aufbau von Managementkompetenzen bzw. Know-How über den Einsatz der oben genannten Technologien und Produktionsprozesse für eine nachhaltige und digitale Transformation des Unternehmens. Beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik.
  • Der Aufbau digitaler Kompetenzen und die Umsetzung der Technologien in Unternehmen, beispielsweise IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign.

Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.  

Es können mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Details dazu bei Frage 8.

  

2. Was wird nicht gefördert?

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz

  

3. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?

Geförderte Weiterbildungen können in allen Bundesländern bei österreichischen

besucht werden. Klicken Sie auf die oben angeführten Bereiche und finden Sie heraus, ob Ihr gewählter Kursanbieter aufscheint und demnach eine Förderung der Weiterbildung möglich ist! Auch online durchgeführte Weiterbildungen und In-House Schulungen dieser Anbieter sind förderbar.

  

4. Wer ist förderbar?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

  

5. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

  • Bei 5.000 EUR Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also 4.000 EUR.
  • Bei 6.250 EUR Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also 5.000 EUR.
  • Bei 7.000 EUR Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. 5.000 EUR in Kraft.

Die Förderung Skills Schecks ist eine De-minimis Förderung.

In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.

  

6. Wie verläuft die Einreichung?

Beantragen Sie einen Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall). Registrieren Sie Ihr Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Skills Schecks 2023“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. Nach Prüfung Ihres eingereichten Antrags erhalten Sie eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.

  

7. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?

Der Antrag kann laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 31.03.2024 eingereicht werden.   

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

  

8. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?

Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Führen Sie dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und fügen Sie die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Fügen Sie die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstellen Sie erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und laden Sie dort die Rechnungen gesammelt hoch.       

Alle gewünschten Weiterbildungen müssen:

  • innerhalb eines Antrages dargestellt werden,
  • dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen,
  • von derselben Person besucht werden, 
  • bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
  • innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden. 

  

9. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG. Bitte erstellen Sie nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und laden Sie dort die Rechnung(en) hoch.

Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

  

10. Wie kann ich einen Scheck stornieren?

Wird ein Scheck nach Genehmigung doch nicht benötigt, weil z.B. die Weiterbildung nicht zu Stande gekommen ist oder die Person die gewünschte Weiterbildung nicht besuchen konnte, bitten wir um Stornierung des Schecks. Schreiben Sie einfach eine formlose Nachricht über den eCall direkt bei dem Projekt mit der Bitte um Stornierung.

 

Präsentation "Skills Schecks"

Kontakt

Skills Schecks
Skills Schecks
Mag. Josef SCHEUCHER
Mag. Josef SCHEUCHER
T 0043577552311
Alysha Joy CZERNY BA
Alysha Joy CZERNY BA
T 0043577552313
 Förderservice
Förderservice
T +43 5 7755-0

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